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Miniimplantate

Als Miniimplantate werden Implantate mit geringem Durchmesser bezeichnet. Sie sind meist einteilig (Implantat und Aufbau sind aus einem Stück gefertigt) und haben einen Durchmesser zwischen 1,8 bis 2,6 mm. Es stehen jedoch auch zweiteilige Miniimplantate mit einem reduzierten Durchmesser von etwa 2,7 bis 3,0 mm zur Verfügung.

Miniimplantate sind nicht in jedem Fall geeignet. Die Einsatzmöglichkeit muss daher bei jedem Patienten individuell geprüft werden.

Mögliche Anwendungsgebiete von Miniimplantaten:

Interimsimplantate (Kurzzeitimplantate, Zwischenimplantate) als provisorische Versorgung

Provisorische Versorgungen überbrücken die Zeit bis zum Einfügen des endgültigen Zahnersatzes. Ein Provisorium auf Basis von Miniimplantaten stellt im Gegensatz zu den Alternativen (provisorische Brücke oder Drahtklammerprothese) eine von Anfang an stabile Lösung dar.

Befestigung von Totalprothesen bei zahnlosem Kiefer

Zur Befestigung von neuen oder bereits vorhandenen, schlecht sitzenden Totalprothesen können in manchen Fällen Miniimplantate eingesetzt werden. Sie kommen vor allem bei Kieferknochenrückgang infrage.

Das Einfügen der schmaleren Implantate erfolgt oft schneller, einfacher und ohne Zahnfleischschnitte. Ein Knochenaufbau vor der Implantation, wie er sonst bei Knochenrückgang häufig erforderlich wäre, ist in der Regel nicht notwendig. Der gesamte Untersuchungs- und Behandlungsaufwand ist somit geringer. Zudem ermöglichen Miniimplantate eine Sofortversorgung (Miniimplantate und Prothese können oft während eines Termins eingesetzt und sofort belastet werden).

Frontzahnimplantate

Im Bereich der unteren Frontzähne (Schneide- und Eckzähne) ist oft wenig Platz für Implantate vorhanden. Um den nötigen Mindestabstand zu den Nachbarzähnen einzuhalten, sind manchmal Implantate mit einem kleineren Durchmesser gefragt. Miniimplantate sind hierfür geeignet. Sie tragen auch dazu bei, Strukturen wie das implantatumgebende Weichgewebe zu erhalten und ästhetischere Ergebnisse in diesem gut sichtbaren Bereich der Zahnreihen zu erzielen.

Kieferorthopädische Miniimplantate

Der Einsatz von Miniimplantaten kann auch im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung zur Verankerung einer festen Zahnspange notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn einzelne Zähne unabhängig von den restlichen bewegt werden sollen, beispielsweise, wenn ein Engstand der Frontzähne korrigiert werden muss, ohne dass sich die großen Backenzähne parallel mitverschieben.